Die Sorpetalsperre ist ein Stausee im Hochsauerlandkreis in der Stadt Sundern. Neben dem Hauptbecken ist auch das Amecker Vorbecken befahrbar.
Größe: ca. 8 km lang, 700 m breit, 330 ha Wasserfläche (bei Vollstau)
Es dürfen nur die in der Freizeitkarte gekennzeichneten, zugelassenen Einstiegsstellen genutzt werden.
Amecker Vorbecken – Einstieg über die Bootsrampe direkt am Parkplatz
GPS 51.308742, 7.941930
Großer Parkplatz am Strandcafé (gebührenpflichtig), nur wenige Meter zur Einstiegsstelle A, gut 400 m zur Einstiegstelle B auf der anderen Seite vom Damm, Amecker Damm 3 in 59846 Sundern
GPS 51.308672, 7.941373
Im Standcafé am Parkplatz nachfragen
Aufbau der SUPs auf der schrägen Wiese neben der Bootsrampe möglich
Amecke – Einstieg über eine langgezogene, geschotterte Bootsrampe
GPS 51.310929, 7.944088
Großer Parkplatz am Strandcafé (gebührenpflichtig), nur wenige Meter zur Einstiegsstelle A, gut 400 m zur Einstiegstelle B auf der anderen Seite vom Damm, Amecker Damm 3 in 59846 Sundern
GPS 51.308672, 7.941373
Im Standcafé am Parkplatz nachfragen
Aufbau der SUPs auf der schrägen Wiese neben der Bootsrampe möglich
Langscheid – Einsteig über eine asphaltierte Bootsrampe
GPS 51.345234, 7.952265
Großer Parkplatz am Freibad (gebührenpflichtig), ca. 180 m bis zum Einstieg, Am Sorpesee 47 in 59846 Sundern
GPS 51.346637, 7.951753
Aufbau auf der sehr kleinen Wiesenfläche am Parkplatz
Mr. Move
Am Sorpesee 7, 59846 Sundern – Langscheid
in der Jugendherberge Sorpesee
GPS 51.349345, 7.959022 www.mr-move.de Kurse, Touren, Verleih, Verkauf
Das Befahren der Talsperre mit muskelkraftangetriebenen Paddel- und Ruderbooten ist, unabhängig von ihrer Größe, entgeltfrei. Parkplatzgebühr an allen Einstiegsstellen 1 €/Stunde, je weitere 6 Minuten 0,10 €, Tagesticket 4,50 €.
Wassersportgeräte dürfen nur an den in der Freizeitkarte gekennzeichneten, zugelassenen Stellen zu Wasser gelassen werden.
Es ist verboten
näher als 50 m an Sperrmauer, Sperrdämme, Hochwasserentlastungsanlagen und sonstige Wasserbauwerke heranzufahren.
näher als 25 m an das Ufer heranzufahren bzw. an Ufern außerhalb zugelassener Anlegestellen anzulegen.
näher als 10 m an die durch Bojenketten oder sonst kenntlich gemachte Sperrflächen heranzufahren.
an Landestegen und Anlegestellen der Fahrgastschiffe anzulegen.
die Talsperre in der Zeit von 1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang zu befahren.
die Talsperre bei Sichtweiten unter 100 m oder bei Eisbildung zu befahren.